Hinweis Verbundene Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise können Sie das nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Recht NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist die CGT Reisen GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlicher Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei der CGT Reisen GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch die CGT Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt die CGT Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an die CGT Reisen GmbH, die aufgrund der Insolvenz der CGT Reisen GmbH nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungsträgers keine Erstattung bewirkt.

Die CGT Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen.

Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG unter der Rufnummer 0611 – 533-0, per E-Mail unter info@ruv.de oder per Post unter oben angegebener Anschrift kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz der CGT Reisen GmbH verweigert werden.

Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als der CGT Reisen GmbH, die trotz der Insolvenz der CGT Reisen GmbH erfüllt werden können.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

 

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